הוֹרוּ בֵית דִּין לַעֲבֹר עַל אַחַת מִכָּל מִצְוֹת הָאֲמוּרוֹת בַּתּוֹרָה, וְהָלַךְ הַיָּחִיד וְעָשָׂה שׁוֹגֵג עַל פִּיהֶם, בֵּין שֶׁעָשׂוּ וְעָשָׂה עִמָּהֶן, בֵּין שֶׁעָשׂוּ וְעָשָׂה אַחֲרֵיהֶן, בֵּין שֶׁלֹּא עָשׂוּ וְעָשָׂה, פָּטוּר, מִפְּנֵי שֶׁתָּלָה בְבֵית דִּין. הוֹרוּ בֵית דִּין וְיָדַע אֶחָד מֵהֶן שֶׁטָּעוּ, אוֹ תַלְמִיד וְהוּא רָאוּי לְהוֹרָאָה, וְהָלַךְ וְעָשָׂה עַל פִּיהֶן, בֵּין שֶׁעָשׂוּ וְעָשָׂה עִמָּהֶן, בֵּין שֶׁעָשׂוּ וְעָשָׂה אַחֲרֵיהֶן, בֵּין שֶׁלֹּא עָשׂוּ וְעָשָׂה, הֲרֵי זֶה חַיָּב, מִפְּנֵי שֶׁלֹּא תָלָה בְּבֵית דִּין. זֶה הַכְּלָל, הַתּוֹלֶה בְעַצְמוֹ, חַיָּב. וְהַתּוֹלֶה בְּבֵית דִּין, פָּטוּר: Wenn das Gericht1 Von welchem Gerichte hier die Rede ist, wird am Schlusse des Abschnitts (M. 5) gelehrt. entschieden hat,2 Nur wenn es die Entscheidung als Norm für die Praxis gegeben mit den Worten: מותרין אתם לעשות, ihr dürfet so handeln. Eines von allen in der Tora vorgeschriebenen Geboten3 Dessen vorsätzliche Übertretung mit Ausrottung (ברת) bestraft wird. zu übertreten, und ein Einzelner geht hin und handelt aus Versehen nach ihrem Ausspruch,4 Er meint, das Gericht habe es mit Recht erlaubt. — Dagegen gilt folgende Bestimmung nicht, wenn sein Versehen nicht durch den Ausspruch des Gerichtes veranlasst ist; z. B. wenn das Gericht Unschlitt (חלב) erlaubt hat, und Jemand aß solches, indem bei ihm gesetzlich erlaubtes Fett (שומן) irrtümlich mit חלב vertauscht wurde. — mögen sie5 Die Richter. selbst so gehandelt haben und er mit ihnen,6 Zu gleicher Zeit. oder mögen sie so gehandelt haben und er nach ihnen, oder mögen sie nicht so gehandelt haben, und er allein hat so gehandelt, — so ist er7 Der Einzelne. frei,8 Vom Sündopfer. Ob in diesem Falle das Gericht schuldig ist, ein Opfer zu bringen, ist zweifelhaft, vgl. Asulaï שער יוסף zu 2 b. weil er von dem Gerichte abhängig war.9 Nach dem Talmud ist dies nur die Ansicht des R. Jehuda; dagegen sind die Weisen der Ansicht, dass ein Einzelner selbst dann schuldig ist, ein Sündopfer zu bringen, wenn er der Entscheidung des Gerichtes gefolgt ist. Die Entscheidung des Gerichtes (und zwar des Obergerichtes) ist in Bezug auf das Opfer nur dann von Einfluss, wenn die Majorität der Nation dadurch sich vergangen hat, und zwar entweder die Majorität der in Palästina anwesenden jüdischen Bevölkerung (Talm. 3 a), wenn diese auch nur die Majorität eines einzigen Stammes ist, oder die Majorität der Stämme (wobei Ephraïm und Menascheh nur als Ein Stamm gelten), wenn diese auch nur eine Minderzahl der Bevölkerung umfasst, (5 af). Für einen solchen Fall ist das Opfer in Lev. 4, 13 ff. vorgeschrieben, worüber Näheres weiter M. 5. Hat aber das Gericht entschieden, und Einer aus dessen Mitte, welcher weiß, dass es geirrt hat, oder ein Schüler, der fähig ist, selbst zu entscheiden, geht hin und handelt nach ihrem Ausspruch,10 Indem er irrtümlich meint, man müsse auch dann dem Ausspruche der Weisen gehorchen, wenn diese irrtümlich falsch entschieden haben. — Im Sifre zu Deut. 17, 11 (cit. von Raschi das.), wird in der Tat gelehrt, man müsse dem Obergerichte auch dann gehorchen, wenn dieses in seiner Entscheidung gefehlt hätte. Über den Widerspruch zwischen diesem Sifre und unserer M. vgl. Asulaï zu 2b und meine Abhandl.: „Der oberste Gerichtshof“ S. 9 ff. mögen sie5 Die Richter. selbst so gehandelt haben und er mit ihnen,6 Zu gleicher Zeit. oder mögen sie so gehandelt haben und er nach ihnen, oder mögen sie nicht so gehandelt haben, und er allein hat so gehandelt, — so ist er schuldig,10a Ein Sündopfer. weil er nicht vom Gerichte abhängig war.11 D. h. da er die Entscheidung des Gerichtes nicht für richtig gehalten hatte. Die Regel ist: Wer nach eigener Einsicht handelt,12 Darunter ist auch derjenige verstanden, der sonst die Autorität des Gerichtes nicht zu beachten pflegt (מבעט בהוראה) und demnach nur, seiner eigenen Einsicht folgend, die Sünde begangen hat. ist schuldig; wer aber vom Gerichte abhängig ist, der ist frei.
הוֹרוּ בֵית דִּין, וְיָדְעוּ שֶׁטָּעוּ, וְחָזְרוּ בָהֶן, בֵּין שֶׁהֵבִיאוּ כַפָּרָתָן וּבֵין שֶׁלֹּא הֵבִיאוּ כַפָּרָתָן, וְהָלַךְ וְעָשָׂה עַל פִּיהֶן, רַבִּי שִׁמְעוֹן פּוֹטֵר, וְרַבִּי אֱלִיעֶזֶר אוֹמֵר, סָפֵק. אֵיזֶהוּ סָפֵק. יָשַׁב לוֹ בְתוֹךְ בֵּיתוֹ, חַיָּב. הָלַךְ לוֹ לִמְדִינַת הַיָּם, פָּטוּר. אָמַר רַבִּי עֲקִיבָא, מוֹדֶה אֲנִי בָזֶה שֶׁהוּא קָרוֹב לִפְטוּר מִן הַחוֹבָה. אָמַר לוֹ בֶן עַזַּאי, מַה שָּׁנָה זֶה מִן הַיּוֹשֵׁב בְּבֵיתוֹ, שֶׁהַיּוֹשֵׁב בְּבֵיתוֹ אֶפְשָׁר הָיָה לוֹ שֶׁיִּשְׁמַע, וְזֶה לֹא הָיָה אֶפְשָׁר לוֹ שֶׁיִּשְׁמָע: Hat das Gericht entschieden13 Und die Majorität der Nation hat bereits diese Entscheidung praktisch befolgt. und dann erkannt, dass es sich geirrt hat, und die Entscheidung widerrufen, es möge bereits ein Sündopfer gebracht oder noch nicht gebracht haben, und Jemand14 Der nicht weiß, dass die Entscheidung vom Gerichte widerrufen worden ist. geht hin und handelt nach ihrem (ersten) Ausspruch, so ist er nach R. Simon frei.15 Denn da die Entscheidung des Gerichtes bereits allgemein verbreitet war, so ist der Einzelne, der sich danach richtet, nicht schuldig. R. Eleasar16 Die richtige LA. ist ר׳ אלעזר, vgl. Asulaï. aber sagt: Es ist zweifelhaft.17 Ob dieser eine durch ein Sündopfer zu sühnende Sünde begangen hat, oder nicht. Er muss daher das wegen einer zweifelhaften Sünde in Lev. 5, 17 f. vorgeschriebene Schuldopfer (אשם תלוי) darbringen. R. Eleasar meint, Jeder müsse sich erkundigen, ob das Gericht eine neue Entscheidung getroffen und die frühere widerrufen habe. Wann ist es zweifelhaft? Wenn er in seiner Heimat geblieben,18 Wo er sich über den neuen Gerichtsbeschluss hätte erkundigen können. dann ist er schuldig. Reiste er aber19 Wenn er auch nur zu verreisen sich angeschickt hat, Talm. 4a: החזיק בדרך. Nach Einigen heißt dies: Wenn er die Reise vom Hause angetreten hat, aber noch in der Stadt sich befindet, vgl. Asulaï, R. Chananel und Erubin IV, Note 53. nach einem fernen Lande,19 a Edujot I, Note 94. so ist er frei.20 Vom Schuldopfer. Es sagt R. Akiba: Betreffs eines Solchen21 Der sich zu verreisen angeschickt hat. stimme ich bei, dass er eher frei als schuldig ist. Darauf sprach Ben Assai22 Vgl. Abot IV, Note 1. zu ihm: Was für ein Unterschied ist23 Ms. München 1.: מה שינה st. מאי שנא. zwischen diesem21 Der sich zu verreisen angeschickt hat. und dem, der zu Hause bleibt? Weil24 Dies ist die Antwort des R. Akiba. Ms. München 1.: אמר לו vor .שהיושב) dem zu Hause Bleibenden es möglich gewesen war, es zu erfahren,25 Dass das Gericht die Entscheidung zurückgenommen. diesem aber21 Der sich zu verreisen angeschickt hat. es nicht möglich gewesen, es zu erfahren.26 Da er damit beschäftigt war, Veranstaltungen zur Reise zu treffen.
הוֹרוּ בֵית דִּין לַעֲקֹר אֶת כָּל הַגּוּף, אָמְרוּ, אֵין נִדָּה בַתּוֹרָה, אֵין שַׁבָּת בַּתּוֹרָה, אֵין עֲבוֹדָה זָרָה בַתּוֹרָה, הֲרֵי אֵלּוּ פְטוּרִין. הוֹרוּ לְבַטֵּל מִקְצָת וּלְקַיֵּם מִקְצָת, הֲרֵי אֵלּוּ חַיָּבִין. כֵּיצַד. אָמְרוּ, יֵשׁ נִדָּה בַתּוֹרָה, אֲבָל הַבָּא עַל שׁוֹמֶרֶת יוֹם כְּנֶגֶד יוֹם פָּטוּר. יֵשׁ שַׁבָּת בַּתּוֹרָה, אֲבָל הַמּוֹצִיא מֵרְשׁוּת הַיָּחִיד לִרְשׁוּת הָרַבִּים, פָּטוּר. יֵשׁ עֲבוֹדָה זָרָה בַתּוֹרָה, אֲבָל הַמִּשְׁתַּחֲוֶה פָטוּר, הֲרֵי אֵלּוּ חַיָּבִין, שֶׁנֶּאֱמַר (ויקרא ד) וְנֶעְלַם דָּבָר, דָּבָר וְלֹא כָל הַגּוּף: Hat das Gericht entschieden, ein Gesetz im Ganzen27 כל הגוף den ganzen Körper (sc. eines Gesetzes), d. h. ein Gesetz im Ganzen. Vgl. σῶμα, Ganzes. aufzuheben, indem es sagte: „Das Nidda-Gesetz28 Lev. 15, 19 u. 18, 19; 20, 18. steht nicht in der Tora“; — „das Sabbat-Gesetz steht nicht in der Tora“, — „das Gesetz über Götzendienst steht nicht in der Tora“; — so sind sie29 Die Mitglieder des Gerichtes. frei.30 Von dem in Lev. 4, 13 ff. vorgeschriebenen Sündopfer. — Vielmehr muss jeder Sünder für sich ein Sündopfer bringen. Haben sie29 Die Mitglieder des Gerichtes. aber entschieden, etwas aufzuheben und etwas beizubehalten, so sind sie29 Die Mitglieder des Gerichtes. schuldig.31 Das Sündopfer von Lev. 4, 13. In welcher Weise? Wenn sie sagten: „Das Nidda-Gesetz steht zwar in der Tora, wer aber einer Frau beiwohnt, die nach einem Unreinheitstage einen Reinheitstag abzuwarten hat,32 Wenn eine Frau innerhalb der auf die 7 Nidda-Tage (Lev. 15, 19) folgenden 11 Tage an einem Tage den Blutfluss hat, wird sie erst dann rein, wenn sie, diesem Unreinheitstage entsprechend, einen Tag vollständig in Reinheit (ohne. Blutfluss) zugebracht hat (vgl. Nidda 73a). War dies nicht der Fall, so wird deren Beiwohnung, selbst wenn sie sich in einem Tauchbade gereinigt hatte, mit Ausrottung bestraft. ist frei“ — oder: „Das Sabbat-Gesetz steht zwar in der Tora, wer aber aus einem Privatgebiete in ein öffentliches Gebiet hinausträgt,33 Vgl. Sabbat, Anfangs. ist frei“, — oder: „Das Gesetz über Götzendienst steht zwar in der Tora, aber wer sich bloß (vor dem Götzen) niederwirft, ist frei“;34 Der Talm. (4a) wendet ein, dass doch alle hier genannten Entscheidungen gegen eine ausdrückliche Schriftstelle verstoßen und für einen solchen Irrtum des Synedrion das Opfer in Lev. 4, 13 ff. nicht verordnet ist. Deshalb erklärt der Talmud, der Irrtum des Synedrion bestand in Folgendem: Im ersten Falle (שומרת יום ב״י) meinte es, die Vorschrift gelte nur, wenn der Blutfluss am Tage, aber nicht wenn er in der Nacht erfolgt ist; im zweiten Falle (שבת) hielt es nur das Tragen, aber nicht das Werfen und Darreichen aus einem Gebiete in das andere für verboten; im dritten Falle (ע״ז) meinte es, das sich Niederwerfen sei nur verboten, wenn man dabei Hände und Füße ganz ausstreckt. — so sind sie29 Die Mitglieder des Gerichtes. schuldig;31 Das Sündopfer von Lev. 4, 13. denn es heißt35 Dies ist die Begründung des ersten Satzes dieser M. (Lev. 4, 13): „Es ist Etwas entgangen“ ; — „Etwas“ aber nicht ein Gesetz im Ganzen.
הוֹרוּ בֵית דִּין, וְיָדַע אֶחָד מֵהֶן שֶׁטָּעוּ, וְאָמַר לָהֶן טוֹעִין אַתֶּם, אוֹ שֶׁלֹּא הָיָה מֻפְלָא שֶׁל בֵּית דִּין שָׁם, אוֹ שֶׁהָיָה אַחַד מֵהֶן גֵּר אוֹ מַמְזֵר אוֹ נָתִין אוֹ זָקֵן שֶׁלֹּא רָאָה לוֹ בָנִים, הֲרֵי אֵלּוּ פְטוּרִין, שֶׁנֶּאֱמַר כָּאן עֵדָה (ויקרא ד) וְנֶאֱמַר לְהַלָּן (במדבר לה) עֵדָה, מָה עֵדָה הָאֲמוּר לְהַלָּן עַד שֶׁיִּהְיוּ כֻלָּם רְאוּיִין לְהוֹרָאָה, אַף עֵדָה הָאֲמוּרָה כָאן עַד שֶׁיִּהְיוּ כֻלָּם רְאוּיִים לְהוֹרָאָה. הוֹרוּ בֵית דִּין שׁוֹגְגִים וְעָשׂוּ כָל הַקָּהָל שׁוֹגְגִין, מְבִיאִין פָּר. מְזִידִין וְעָשׂוּ שׁוֹגְגִין, מְבִיאִין כִּשְׂבָּה וּשְׂעִירָה. שׁוֹגְגִין וְעָשׂוּ מְזִידִין, הֲרֵי אֵלּוּ פְטוּרִין: Hat das Gericht entschieden, und Eines der Mitglieder wusste, dass sie sich irrten,36 Es heißt aber (Lev. 4, 13): „Wenn die ganze Edah Israels irrt“; es gilt also nur dann, wenn die ganze Gerichtsversammlung den Irrtum Teilt. und sagte zu den anderen: „Ihr irret!“ oder es war der Vorzüglichste37 Der Vorsitzende, der Nasi, vgl. Asulaï. des Gerichtshofes nicht zugegen, oder es war Einer von ihnen ein Proselyt,38 Dieser sowie die Folgenden können nicht Mitglieder des Synedrion sein, vgl. Sanhedr. IV, 2. ein Mamser,39 ממזר Jebamot IV, 13. ein Nathin,40 נתין ein Nachkomme der Gibeoniter Jebamot 78b. oder ein Hochbetagter,41 Der nicht Synedrist sein kann; Sanhedr. 36b. [oder Einer],42 So Maimon., der wie או שלא וכו׳ erklärt. der niemals Kinder hatte;41 Der nicht Synedrist sein kann; Sanhedr. 36b. so sind sie29 Die Mitglieder des Gerichtes. frei,30 Von dem in Lev. 4, 13 ff. vorgeschriebenen Sündopfer. — Vielmehr muss jeder Sünder für sich ein Sündopfer bringen. denn es steht hier (Lev. 4, 13): „Edah“, und dort (Num. 35, 24) steht auch: „Edah“,43 „Edah“ ist also das Gericht, die Gerichtsversammlung, das Synedrion. sowie dort eine solche „Edah“ gemeint ist, von der Alle zur Entscheidung fähig sind,44 Nach Sanhedr. IV, 2 u. Talm. das. 36b. so ist auch hier von einer solchen „Edah“ die Rede, deren sämtliche Mitglieder zur Entscheidung fähig sind. Entschied das Gericht aus Versehen und das ganze Volk handelte danach aus Versehen, so bringt man45 Die Gemeinde (R. Jehuda) oder das Gericht (R. Meïr) oder beide zugleich (R. Simon). einen Stier;46 Nach Lev. 4, 13f. entschied das Gericht vorsätzlich (gegen das Gesetz),47 Dabei kann die Entscheidung nicht durch ein Opfer gesühnt werden, da eine vorsätzlich begangene Sünde nicht durch ein Opfer zu sühnen ist. Es kann daher nicht das Gemeindeopfer von Lev. 4, 13 ff. gebracht werden. das Volk aber handelte danach aus Versehen, so bringt man48 Jeder Einzelne, der gesündigt hat. ein Schaf oder eine Ziege;49 Das Sündopfer eines Einzelnen, nach Lev. 4, 27—35. entschied das Gericht aus Versehen und das Volk handelte vorsätzlich, so sind sie50 Alle, sowohl das Gericht (die Gemeinde), als die Einzelnen. frei51 Das Gericht ist frei, weil man nicht dessen Entscheidung zufolge gehandelt ; die Einzelnen wieder bringen kein Sündopfer, weil sie vorsätzlich gesündigt..
הוֹרוּ בֵית דִּין, וְעָשׂוּ כָל הַקָּהָל אוֹ רֻבָּן עַל פִּיהֶם, מְבִיאִין פָּר. וּבַעֲבוֹדָה זָרָה, מְבִיאִין פַּר וְשָׂעִיר, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, שְׁנֵים עָשָׂר שְׁבָטִים מְבִיאִין שְׁנֵים עָשָׂר פָּרִים, וּבַעֲבוֹדָה זָרָה, מְבִיאִין שְׁנֵים עָשָׂר פָּרִים וּשְׁנֵים עָשָׂר שְׂעִירִים. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, שְׁלשָׁה עָשָׂר פָּרִים, וּבַעֲבוֹדָה זָרָה, שְׁלשָׁה עָשָׂר פָּרִים וּשְׁלשָׁה עָשָׂר שְׂעִירִים, פַּר וְשָׂעִיר לְכָל שֵׁבֶט וָשֵׁבֶט, פַּר וְשָׂעִיר לְבֵית דִּין. הוֹרוּ בֵית דִּין, וְעָשׂוּ שִׁבְעָה שְׁבָטִים אוֹ רֻבָּן עַל פִּיהֶם, מְבִיאִים פָּר, וּבַעֲבוֹדָה זָרָה מְבִיאִין פַּר וְשָׂעִיר, דִּבְרֵי רַבִּי מֵאִיר. רַבִּי יְהוּדָה אוֹמֵר, שִׁבְעָה שְׁבָטִים שֶׁחָטְאוּ, מְבִיאִים שִׁבְעָה פָרִים, וּשְׁאָר שְׁבָטִים שֶׁלֹּא חָטְאוּ, מְבִיאִין עַל יְדֵיהֶן פַּר, שֶׁאַף אֵלּוּ שֶׁלֹּא חָטְאוּ, מְבִיאִין עַל יְדֵי הַחוֹטְאִים. רַבִּי שִׁמְעוֹן אוֹמֵר, שְׁמֹנָה פָרִים. וּבַעֲבוֹדָה זָרָה, שְׁמֹנָה פָרִים וּשְׁמֹנָה שְׂעִירִים, פַּר וְשָׂעִיר לְכָל שֵׁבֶט וָשֵׁבֶט, וּפַר וְשָׂעִיר לְבֵית דִּין. הוֹרוּ בֵית דִּין שֶׁל אֶחָד מִן הַשְּׁבָטִים וְעָשָׂה אוֹתוֹ הַשֵּׁבֶט עַל פִּיהֶם, אוֹתוֹ הַשֵּׁבֶט הוּא חַיָּב, וּשְׁאָר כָּל הַשְּׁבָטִים פְּטוּרִים, דִּבְרֵי רַבִּי יְהוּדָה. וַחֲכָמִים אוֹמְרִים, אֵין חַיָּבִים אֶלָּא עַל הוֹרָיַת בֵּית דִּין הַגָּדוֹל בִּלְבַד, שֶׁנֶּאֱמַר (ויקרא ד) וְאִם כָּל עֲדַת יִשְׂרָאֵל יִשְׁגּוּ, וְלֹא עֲדַת אוֹתוֹ הַשֵּׁבֶט: Hat das Gericht irrig entschieden und das ganze Volk oder dessen größter Teil nach jenem Ausspruch gehandelt; so bringt man52 Das Gericht. einen Stier,53 Lev. 4, 13 ff. und falls Jenes52 Das Gericht. einen Götzendienst erlaubte, so bringt man52 Das Gericht. einen Stier54 Zum Ganzopfer. und einen Ziegenbock.55 Zum Sündopfer, nach Num. 15, 22 ff., welcher Abschnitt nach der Tradition von dem Falle handelt, dass das Gericht irrtümlich irgend einen Götzendienst erlaubt und die Gemeinde danach gehandelt hat. Dies die Worte R. Meïr’s.56 Nach R. Meïr bezieht sich הקהל in Lev. 4, 14 auf die Gerichtsversammlung. R. Jehuda sagt: Die zwölf Stämme (Israels) bringen zwölf Stiere,57 Denn הקהל bezeichnet die Gemeinde Israels, und zwar wird jeder Stamm „קהל“ genannt, da in Gen. 48, 4 לקהל עמים sich auf Benjamin bezieht. und wegen eines Götzendienstes58 Den das Gericht erlaubt hat. bringen sie zwölf Stiere und zwölf Ziegenböcke. R. Simon sagt: Dreizehn Stiere,59 Das Gericht muss ein besonderes Opfer bringen; das Opfer der Gemeinde sühnt nicht das Versehen des Gerichts. und wegen eines Götzendienstes58 Den das Gericht erlaubt hat. dreizehn Stiere und dreizehn Ziegenböcke: nämlich für jeden Stamm einen Stier und einen Ziegenbock, und für das Gericht einen Stier und einen Ziegenbock.59 Das Gericht muss ein besonderes Opfer bringen; das Opfer der Gemeinde sühnt nicht das Versehen des Gerichts. Hat das Gericht entschieden, und es haben sieben Stämme60 Die Majorität der Stämme, selbst wenn sie nur die Minorität von ganz Israel wäre. oder die Mehrheit61 Die Mehrheit Israels, wenn auch nur die Minorität der Stämme (das Suff. von רובן ist auf Israel zu beziehen), vgl. oben Note 9. danach gehandelt; so bringt man52 Das Gericht. einen Stier,53 Lev. 4, 13 ff. und wegen eines Götzendienstes58 Den das Gericht erlaubt hat. bringt man einen Stier54 Zum Ganzopfer. und einen Ziegenbock,55 Zum Sündopfer, nach Num. 15, 22 ff., welcher Abschnitt nach der Tradition von dem Falle handelt, dass das Gericht irrtümlich irgend einen Götzendienst erlaubt und die Gemeinde danach gehandelt hat. so R. Meïr.56 Nach R. Meïr bezieht sich הקהל in Lev. 4, 14 auf die Gerichtsversammlung. R. Jehuda sagt: Die sieben Stämme, welche gesündigt haben, bringen sieben Stiere und die anderen Stämme, welche nicht gesündigt, bringen auch für jene [jeder] einen Stier;62 פר פר so ist zu lesen nach Ms. München u. A. denn auch die, welche nicht gesündigt haben, müssen für die Sünder (ein Opfer) bringen. R. Simon sagt: Acht Stiere,63 Vgl. Note 59. Dagegen brauchen nach R. Simon die Stämme, welche nicht gesündigt haben, nicht für die Sünder zu opfern. und wegen eines Götzendienstes acht Stiere und acht Ziegenböcke, nämlich Stier und Zieger bock für jeden Stamm, und Stier und Ziegenbock für das Gericht.59 Das Gericht muss ein besonderes Opfer bringen; das Opfer der Gemeinde sühnt nicht das Versehen des Gerichts. Hat das Gericht Eines Stammes irrig entschieden, und dieser Stamm hat danach gehandelt, so ist dieser Stamm64 Wenn er auch nicht die Majorität von Israel ausmacht. schuldig,31 Das Sündopfer von Lev. 4, 13. alle anderen Stämme aber sind frei, so R. Jehuda. Die Weisen aber sagen: Man ist nur bei Entscheidung des höchsten Gerichtshofes65 Des großen Synedrions. schuldig,66 Und nur wenn die Majorität der Stämme oder die Majorität Israels danach gehandelt hat. denn es heißt (Lev. 4, 13): „Wenn die ganze Edah Israels irrt“; also nicht die Edah dieses Stammes.67 Selbst wenn die Edah (Gerichtsversammlung) desselben Stammes, welcher gesündigt, die Entscheidung getroffen hatte, ist dennoch das betreffende Opfer nicht vorgeschrieben.